CASTELLUM TREUHAND STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT
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Auftrags­bedingungen

Die Auftragsbedingungen der Bundessteuerberaterkammer in Verbindung mit unseren ergänzenden Regelungen.

Allgemeine Auftragsbedingungen

Für unsere Mandate gelten die Allgemeinen Auftragsbedingungen für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (AAB) der Bundessteuerberaterkammer in der jeweils aktuellen Fassung. Diese werden Ihnen vor Mandatsbeginn ausgehändigt und sind auf Wunsch jederzeit auf der Internetseite der Bundessteuerberaterkammer einsehbar: www.bstbk.de.

Vergütung

Wir arbeiten mit festen, vorab vereinbarten Honoraren. Im Erstgespräch besprechen wir, welche Arbeiten anstehen, und nennen Ihnen einen Festpreis. Erst wenn Sie zustimmen, beginnen wir mit der Tätigkeit. Sie wissen vor Beginn, was die Beratung kostet.

Soweit im Einzelfall keine Festvergütung vereinbart wird, gilt die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV).

Verschwiegenheit

Wir sind nach § 57 Abs. 1 StBerG zur Verschwiegenheit verpflichtet. Diese Pflicht besteht zeitlich unbegrenzt fort, auch nach Beendigung des Mandats.

Aufbewahrung der Handakte

Die im Rahmen des Mandats entstehenden Akten bewahren wir gemäß § 66 StBerG für die Dauer von zehn Jahren nach Beendigung des Auftrags auf.

Haftung

Die Haftung richtet sich nach den AAB der Bundessteuerberaterkammer. Eine über die dort geregelten Beträge hinausgehende Haftung kann nach individueller Vereinbarung und gegen gesondertes Entgelt versichert werden.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Vertragsparteien ist Berlin, soweit zulässig.

Berliner Steuerberatungsgesellschaft mit Schwerpunkt auf der nachberuflichen Phase. Persönliche Zusammenarbeit über die Jahre.

Kontakt

  • Schlüterstraße 70
    10625 Berlin
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  • info@castellum-stb.de

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© 2026 Castellum Treuhand Steuerberatungsgesellschaft. Alle Rechte vorbehalten. Stand: Mai 2026