Steuern, Erbe und Nachfolgefür die Zeit nach dem Berufsleben.
Castellum Treuhand ist eine Berliner Steuerberatungsgesellschaft mit Schwerpunkt auf der nachberuflichen Phase. Von der Jahreserklärung über die Pensionsbesteuerung bis zur Nachfolge. Persönliche Zusammenarbeit, festes Honorar vorab vereinbart.
Eine Beratung auf Dauer. Gemeinsam Ihren Weg steuerlich begleiten.
Raphael Sperling Steuerberater · Geschäftsführer
Castellum Treuhand ist eine Berliner Steuerberatungsgesellschaft. Unser Schwerpunkt ist die Phase nach dem Berufsleben. Sie dauert in der Regel zwanzig oder dreißig Jahre, und es tauchen steuerliche Themen auf, die im Berufsleben kaum eine Rolle gespielt haben: die Pensionsbesteuerung mit ihren Sonderregeln, Kapitalerträge und die Günstigerprüfung, irgendwann eine Schenkung an die Kinder, später ein Erbfall.
Vieles davon lässt sich gut gestalten, wenn man früh genug darüber spricht. Schenkungen zu Lebzeiten, eine Immobilienübertragung, das Timing der Freibeträge, die sich alle zehn Jahre erneuern. Das funktioniert nur mit Vorlauf, deshalb fängt eine Zusammenarbeit bei uns nicht erst dann an, wenn der Bescheid schon im Briefkasten liegt.
Wer einmal zu uns kommt, bleibt meistens, oft über Jahrzehnte. Der Grund ist einfach: nach ein paar Jahren möchte sich niemand mehr neu erklären, und das müssen Sie auch nicht. Wenn Sie anrufen, wissen wir, wer Sie sind und worum es gerade geht.
Was unsere Arbeit prägt.
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Spezialisierung
Wir konzentrieren uns auf die nachberufliche Phase.
Versorgungsfreibetrag, Günstigerprüfung, Pensionsbesteuerung, Übertragungen innerhalb der Familie. Mandanten kommen oft in einer Übergangssituation zu uns: kurz vor Renteneintritt, nach einem Erbfall, oder mit der Frage, wie sich eine Schenkung steuerlich gestaltet.
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Honorar
Festes Honorar, vorab vereinbart.
Wir rechnen nicht nach Aufwand ab. Im Erstgespräch besprechen wir, welche Arbeiten anstehen, und nennen Ihnen einen Festpreis. Erst wenn Sie zustimmen, beginnen wir. Sie wissen vor Beginn, was die Beratung kostet.
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Persönlich
Persönliche Zusammenarbeit, nicht Sachbearbeitung.
Sie sind bei uns keine Mandantennummer. Wir kennen Ihre Unterlagen, Ihre Angaben und Ihren Fall, weil wir über die Jahre mit Ihnen persönlich arbeiten. Ein Anruf reicht.
Womit wir uns beschäftigen.
Vier Bereiche, die für Rentner und Pensionäre fast immer eine Rolle spielen. Wir sagen Ihnen, was davon für Ihre Situation relevant ist und was nicht.
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Ruhestand
Steuererklärung im Ruhestand
Renten, Pensionen, Kapitalerträge, alles korrekt und optimal geregelt.
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Generationen
Erben & Schenken
Wir helfen bei der steuerlich richtigen Planung für die nächste Generation.
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Vermögen
Vermögen & Nachfolge
Strukturierte Lösungen für Immobilien, Kapital und Familienvermögen.
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Pensionäre
Pensionsbesteuerung
Versorgungsfreibetrag, Lohnsteuerermäßigung, Erklärung für Beamte im Ruhestand.
Sie müssen kein Steuerexperte sein, um zu wissen, was relevant ist. Erzählen Sie uns Ihre Lage. Wir ordnen das ein.
Erstgespräch vereinbaren Alle Leistungen im Überblick →Vermögen weitergeben.Steuerlich gut gestaltet.
Im deutschen Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht gibt es eine ganze Reihe von Möglichkeiten, Vermögen steuerlich günstig an die nächste Generation weiterzugeben. Welcher Weg für Ihre Familie der richtige ist, lässt sich nicht aus einer Tabelle ablesen.
Die Freibeträge zwischen Eltern und Kindern erneuern sich alle zehn Jahre, wer früh anfängt, kann erhebliche Beträge steuerfrei übertragen. Bei Immobilien und Betriebsvermögen greifen zusätzliche Begünstigungen, die genau geprüft sein wollen. Schenkungen wirken steuerlich anders als Vererbungen, und je nach Familienkonstellation gibt es Wege, die den Frieden in der Familie ebenso berücksichtigen wie die Steuerlast.
Bei uns beginnt eine Nachfolgeberatung mit Zuhören. Wir nehmen uns Zeit, die Familie kennenzulernen, die Vermögensstruktur zu sortieren und die Wünsche zu verstehen. Erst dann sprechen wir über steuerliche Wege, und stimmen sie eng mit Ihrem Notar ab.
- Freibeträge zwischen den Generationen alle zehn Jahre neu nutzen
- Schenkungen in Etappen statt einmaliger Übertragung
- Übertragungen, die zu Ihrer Familiensituation passen
- Enge Abstimmung mit Notar und gegebenenfalls Bank
Wie eine Zusammenarbeit bei uns aussieht.
Die meisten Mandanten kommen mit der Sorge, ihre Unterlagen seien nicht ordentlich genug oder sie hätten zu wenig Vorwissen. Beides spielt keine Rolle. Wir gehen das mit Ihnen Schritt für Schritt durch.
„Ein Erstgespräch dauert ungefähr eine halbe Stunde. Danach wissen Sie, woran Sie bei uns sind." Raphael Sperling
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Schritt I
Erstgespräch
Vor Ort. Kostenlos, unverbindlich, ohne Zeitdruck.
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Schritt II
Was wir wissen müssen
Wir besprechen mit Ihnen, welche Unterlagen für Ihren Fall relevant sind, und nehmen Ihnen den Großteil der Arbeit ab.
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Schritt III
Bearbeitung
Steuererklärung, Bescheidprüfung, gegebenenfalls Einspruch. Sie bekommen Kopie und Erläuterung.
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Schritt IV
Wir bleiben in Kontakt
Wir sind für Sie immer erreichbar. Gelegentlich laden wir Mandanten auch zu Informationsveranstaltungen und Themenabenden ein.
Was Sie sich vielleicht gerade fragen.
Sieben Antworten, die wir besonders oft geben. Wenn Ihre Frage nicht dabei ist: rufen Sie an, das geht meistens schneller als der Weg durch ein FAQ.
Muss ich als Rentner überhaupt eine Steuererklärung abgeben?
Das hängt von Art und Höhe Ihrer Einkünfte ab. Viele Rentner sind abgabepflichtig, ohne es zu wissen, vor allem, wenn neben der Rente noch Pensionen, Mieteinkünfte oder Kapitalerträge dazukommen.
Was kostet eine Beratung bei Ihnen?
Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich. Anschließend arbeiten wir mit festen, vorab vereinbarten Honoraren, keine Stundenabrechnung, keine offene Endrechnung. Im Erstgespräch schauen wir, welche Arbeiten anstehen, und nennen Ihnen einen Festpreis. Erst wenn Sie zustimmen, beginnen wir. Bei typischen Rentnererklärungen können wir den Preis meist schon im ersten Telefonat nennen.
Kommen Sie auch zu mir nach Hause?
Ja. Wenn der Weg in die Kanzlei beschwerlich ist, kommen wir zu Ihnen. Wir berechnen dafür eine Fahrtkostenpauschale, die wir Ihnen immer vorab nennen, Sie wissen also vorher, womit zu rechnen ist.
Wie läuft die Zusammenarbeit mit meinem Notar bei der Nachfolge?
Der Notar gestaltet die rechtlichen Urkunden, wir kümmern uns um die steuerliche Seite. Mit Ihrer Zustimmung sprechen wir direkt mit ihm, das stellt sicher, dass Testament, Schenkung oder Übergabe rechtlich und steuerlich aufeinander abgestimmt sind. Sie müssen die Kommunikation zwischen den beiden Beratern nicht selbst koordinieren.
Ich habe jahrelang keine Steuererklärung gemacht. Ist das ein Problem?
Das lässt sich aufarbeiten. Wir holen die fehlenden Jahre nach und sprechen das vorher mit dem Finanzamt ab. Ob am Ende eine Erstattung oder eine Nachzahlung steht, hängt vom konkreten Fall ab. Wir prüfen das mit Ihnen gemeinsam und besprechen das Ergebnis bevor etwas ans Finanzamt geht.
Kann ich Unterlagen per Post schicken oder vorbeibringen?
Beides ist willkommen. Viele unserer Mandanten arbeiten lieber mit Papier, und das ist für uns vollkommen in Ordnung. Sie können einen Umschlag schicken oder vorbeibringen, vorsortieren müssen Sie nichts. Wer lieber digital arbeitet, kann uns Scans senden; eine Pflicht zur Digitalisierung gibt es bei uns nicht.
Habe ich einen persönlichen Ansprechpartner?
Ja. In aller Regel betreut Sie eine feste Bezugsperson, die Ihre Unterlagen und Ihren Fall kennt. Bei Urlaub oder Krankheit übernehmen Kolleginnen und Kollegen die Vertretung, damit Sie nicht warten müssen.
Schreiben Sie uns,oder rufen Sie an.
Ein Erstgespräch klärt meist mehr in dreißig Minuten als ein ausgefülltes Formular. Wenn Telefon gerade nicht passt, hinterlassen Sie uns ein paar Zeilen, wir rufen zurück.
030 / 48 47 78 08