Steuern, Erbe und Nachfolge für die Zeit nach dem Berufsleben

Castellum Treuhand berät in Berlin-Charlottenburg Rentner, Pensionäre und ihre Familien. Wir erstellen die jährliche Steuererklärung und planen mit Ihnen, wie Vermögen an Kinder und Enkel übergeht. Das Honorar steht fest, bevor wir mit der Arbeit beginnen.

Mit dem Ruhestand ändern sich die Steuerfragen

Solange ein Gehalt kam, hat der Arbeitgeber die Lohnsteuer einbehalten. Die gesetzliche Rente wird dagegen ohne Steuerabzug überwiesen. Manche erfahren deshalb erst nach Jahren, dass sie eine Erklärung hätten abgeben müssen. Bei Pensionen kommt der Versorgungsfreibetrag hinzu, der je nach Jahr des Versorgungsbeginns unterschiedlich hoch ausfällt. Liegen neben der Rente Kapitalerträge vor, lohnt sich oft die Günstigerprüfung, weil der persönliche Steuersatz im Ruhestand häufig unter den 25 Prozent der Abgeltungsteuer liegt.

Später rückt das Vermögen in den Vordergrund. Jeder Elternteil kann jedem Kind alle zehn Jahre bis zu 400.000 Euro steuerfrei schenken. Diese Frist lässt sich mehrmals nutzen, wenn die erste Schenkung früh genug stattfindet. Wir sprechen Schenkungen und die Übertragung einer Immobilie deshalb lange vor einem Erbfall an.

Unsere Grundsätze

  • Schwerpunkt Ruhestand und Nachfolge

    Wir beraten vor allem Menschen kurz vor oder im Ruhestand. Anlass ist oft der erste Rentenbescheid, ein Erbfall in der Familie oder die Frage, wie eine Schenkung an die Kinder steuerlich gelingt.

  • Festhonorar vor Beginn der Arbeit

    Nach Stunden rechnen wir nicht ab. Im Erstgespräch klären wir, welche Arbeiten anstehen, und nennen Ihnen danach einen Festpreis. Mit der Arbeit beginnen wir, sobald Sie zugestimmt haben.

  • Ein fester Ansprechpartner

    Sie werden von einer festen Person betreut, die Ihre Bescheide aus den Vorjahren kennt. Bei einem Anruf müssen Sie Ihre Situation deshalb nicht jedes Mal neu schildern.

Unsere Leistungen

Die Steuerfragen im Ruhestand lassen sich meist einem dieser Bereiche zuordnen. Zu jedem finden Sie eine eigene Seite mit den aktuellen Freibeträgen und Fristen.

Wenn Sie nicht sicher sind, welcher Bereich Sie betrifft, klären wir das im Erstgespräch.

Vermögen an die nächste Generation übertragen

Das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz lässt mehrere Wege zu, Vermögen steuergünstig weiterzugeben. Welcher davon passt, hängt von der Familie, von der Art des Vermögens und vom zeitlichen Spielraum ab.

Die Freibeträge zwischen Eltern und Kindern stehen alle zehn Jahre neu zur Verfügung. Eine erste Schenkung mit sechzig lässt deshalb Raum für weitere mit siebzig und achtzig. Für Immobilien und Betriebsvermögen sieht das Gesetz zusätzliche Begünstigungen vor, deren Voraussetzungen genau geprüft werden müssen. Bei der Wahl des Weges zählt neben der Steuer auch, ob die Familie die Verteilung als gerecht empfindet.

Zu Beginn stellen wir zusammen, welches Vermögen vorhanden ist und wer was bekommen soll. Auf dieser Grundlage schlagen wir steuerliche Wege vor und stimmen sie mit Ihrem Notar ab.

  • Freibeträge alle zehn Jahre erneut nutzen
  • Vermögen in mehreren Schenkungen übertragen
  • Immobilien mit Nießbrauch oder Wohnrecht übergeben
  • Abstimmung mit Notar und Bank
Planungsgespräch vereinbaren

Ablauf der Zusammenarbeit

Viele zögern mit dem ersten Anruf, weil ihre Unterlagen ungeordnet sind. Das ist kein Hindernis, denn das Sortieren gehört zu unserer Arbeit.

  1. Erstgespräch

    Das erste Gespräch ist kostenlos. Es findet in der Kanzlei, am Telefon oder bei Ihnen zu Hause statt.

  2. Unterlagen

    Wir sagen Ihnen, welche Unterlagen wir brauchen. Rentenbescheinigungen, Kontoauszüge und Belege können Sie ungeordnet in einem Umschlag bringen oder schicken.

  3. Erklärung und Bescheid

    Wir erstellen die Steuererklärung und prüfen später den Bescheid des Finanzamts. Weicht er ab, legen wir Einspruch ein. Von allem erhalten Sie eine Kopie mit Erläuterung.

  4. Die folgenden Jahre

    Zu den Sprechzeiten erreichen Sie uns telefonisch, sonst per E-Mail. Gelegentlich laden wir Mandanten zu Informationsabenden ein.

Häufige Fragen

Ist Ihre Frage nicht dabei, rufen Sie uns an.

Muss ich als Rentner überhaupt eine Steuererklärung abgeben?

Das hängt von Art und Höhe Ihrer Einkünfte ab. Viele Rentner sind abgabepflichtig, ohne es zu wissen, vor allem, wenn neben der Rente noch Pensionen, Mieteinkünfte oder Kapitalerträge dazukommen.

Was kostet eine Beratung bei Ihnen?

Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich. Danach arbeiten wir zu einem Festpreis, den wir vor Beginn mit Ihnen vereinbaren. Bei einer üblichen Steuererklärung im Ruhestand können wir den Preis meist schon im ersten Telefonat nennen.

Kommen Sie auch zu mir nach Hause?

Ja, wenn Ihnen der Weg in die Kanzlei schwerfällt. Für den Hausbesuch berechnen wir eine Fahrtkostenpauschale, deren Höhe wir Ihnen vorher nennen.

Wie läuft die Zusammenarbeit mit meinem Notar bei der Nachfolge?

Der Notar entwirft die Urkunden, wir übernehmen die steuerliche Seite. Mit Ihrer Zustimmung sprechen wir direkt mit ihm, damit Testament, Schenkungsvertrag oder Übergabevertrag rechtlich und steuerlich zusammenpassen. Nachrichten zwischen beiden Beratern müssen Sie dann nicht selbst weitergeben.

Ich habe jahrelang keine Steuererklärung gemacht. Ist das ein Problem?

Die fehlenden Jahre lassen sich nachholen. Wir sprechen das Vorgehen vorher mit dem Finanzamt ab. Ob am Ende eine Erstattung oder eine Nachzahlung steht, hängt vom Einzelfall ab. Das Ergebnis besprechen wir mit Ihnen, bevor etwas ans Finanzamt geht.

Kann ich Unterlagen per Post schicken oder vorbeibringen?

Beides ist möglich. Sie können einen Umschlag schicken oder vorbeibringen, vorsortieren müssen Sie nichts. Scans können Sie uns ebenfalls schicken.

Habe ich einen persönlichen Ansprechpartner?

Ja. In aller Regel betreut Sie eine feste Bezugsperson, die Ihre Unterlagen und Ihren Fall kennt. Bei Urlaub oder Krankheit übernehmen Kolleginnen und Kollegen die Vertretung, damit Sie nicht warten müssen.

Kontakt und Termin

Am schnellsten erreichen Sie uns telefonisch. Passt ein Anruf gerade nicht, hinterlassen Sie im Formular Ihre Nummer, dann rufen wir zurück.

030 / 48 47 78 08
Adresse
Schlüterstraße 70
10625 Berlin
E-Mail
info@castellum-stb.de
Sprechzeiten
Mo bis Do   09:00 - 15:00 Uhr
Fr   09:00 - 14:00 Uhr
Termine nach Vereinbarung
Hausbesuche
Möglich gegen Fahrtkostenpauschale, die wir Ihnen vorab nennen.

Rückruf anfordern

Wir melden uns in der Regel am selben oder am nächsten Werktag. Ihre Angaben verwenden wir nur, um Ihre Anfrage zu beantworten, Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.