Leistungen · Castellum Treuhand Berlin
Steuerberatung für den Ruhestand in Berlin.
Castellum Treuhand ist eine Berliner Steuerberatungsgesellschaft mit Schwerpunkt auf Mandantinnen und Mandanten im Ruhestand. Wir erstellen die jährliche Einkommensteuererklärung mit Anlage R, fixieren den Rentenfreibetrag nach § 22 EStG sauber im ersten vollen Rentenjahr, prüfen Bescheide und arbeiten versäumte Jahre auf. Festhonorar vorab vereinbart, Hausbesuche im Berliner Raum möglich. Erstgespräch kostenlos: 030 / 48 47 78 08.
Renten werden anders besteuert als Pensionen
Die gesetzliche Altersrente fließt nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG als sonstige Einkunft in die Einkommensteuererklärung. Maßgeblich ist der Besteuerungsanteil, der vom Jahr des Renteneintritts abhängt und im Kohortenprinzip lebenslang konstant bleibt. Mit dem Wachstumschancengesetz 2023 wurde der jährliche Anstieg des Besteuerungsanteils von einem Prozentpunkt auf einen halben Prozentpunkt reduziert.
Wer 2026 in Rente geht, versteuert 84 Prozent der ersten vollen Jahresrente. Die restlichen 16 Prozent ergeben den Rentenfreibetrag, der als fester Euro-Betrag eingefroren wird. Wenn die Rente in Folgejahren durch die Rentenanpassungen steigt, wird der zusätzliche Betrag voll versteuert, weil der Freibetrag in Euro fixiert ist.
Rentenbesteuerung-Kohortentabelle 2005 bis 2026
Der Besteuerungsanteil wird im Jahr des Renteneintritts festgesetzt und bleibt lebenslang gleich.
| Renteneintritt | Besteuerungsanteil | Rentenfreibetrag |
|---|---|---|
| 2005 | 50,0 % | 50,0 % |
| 2010 | 60,0 % | 40,0 % |
| 2015 | 70,0 % | 30,0 % |
| 2020 | 80,0 % | 20,0 % |
| 2022 | 82,0 % | 18,0 % |
| 2023 | 82,5 % | 17,5 % |
| 2024 | 83,0 % | 17,0 % |
| 2025 | 83,5 % | 16,5 % |
| 2026 | 84,0 % | 16,0 % |
Quelle: § 22 EStG in der durch das Wachstumschancengesetz 2023 angepassten Fassung. Vollständige Versteuerung wird erstmals für Renteneintritte ab 2058 erreicht.
Grundfreibetrag 2024 bis 2026
| Jahr | Ledige | Verheiratete / Zusammenveranlagt |
|---|---|---|
| 2024 | 11.784 € | 23.568 € |
| 2025 | 12.096 € | 24.192 € |
| 2026 | 12.348 € | 24.696 € |
Erst wenn das zu versteuernde Einkommen nach allen Abzügen den Grundfreibetrag übersteigt, fällt Einkommensteuer an.
Wie sich die Tabelle in der Praxis auswirkt
Der Besteuerungsanteil aus der Kohortentabelle wird auf die Bruttorente angewendet. Daraus ergibt sich der steuerpflichtige Anteil, der zusammen mit den weiteren Einkuenften in die Erklaerung fliesst. Werbungskostenpauschale und Sonderausgaben mindern die Bemessungsgrundlage. Ob daraus eine konkrete Steuer entsteht, haengt vom zu versteuernden Einkommen nach Abzug aller Freibetraege und vom individuellen Steuersatz nach Paragraph 32a EStG ab.
Hinweis: Die Angaben auf dieser Seite stellen allgemeine Informationen dar und ersetzen keine individuelle steuerliche Beratung. Die Anwendung im Einzelfall haengt von zahlreichen weiteren Faktoren ab. Eine verbindliche Aussage zur steuerlichen Behandlung Ihres konkreten Sachverhalts erhalten Sie nur im Rahmen eines Mandatsverhaeltnisses.
Rentensteuererklärung in 6 Schritten
- Rentenbescheinigung beschaffen. Die Deutsche Rentenversicherung verschickt die jährliche Leistungsmitteilung; sie liefert die Beträge für die Anlage R.
- Rentenbeginn-Jahr identifizieren. Dieses Jahr bestimmt den Besteuerungsanteil nach § 22 EStG.
- Rentenfreibetrag im ersten Folgejahr fixieren. Im ersten vollen Rentenjahr wird der steuerfreie Anteil als fester Euro-Betrag eingefroren und bleibt lebenslang gleich.
- Weitere Einkünfte erfassen. Kapitalerträge (Anlage KAP mit Günstigerprüfung), Mieteinkünfte (Anlage V), Versorgungsbezüge (Anlage N), ausländische Renten.
- Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen ansetzen. Krankenversicherung, Spenden, Pflegekosten, Behinderten-Pauschbetrag, haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a EStG.
- Bescheid prüfen. Vergleich mit der eingereichten Erklärung, Einspruch innerhalb eines Monats bei Abweichungen.
Was wir für Sie übernehmen
- Jährliche Einkommensteuererklärung mit Anlagen R, R-AV, R-AUS, KAP, V, N und Vorsorgeaufwand
- Sorgfältige Fixierung des Rentenfreibetrags im ersten vollen Rentenjahr
- Günstigerprüfung Kapitalerträge nach § 32d Abs. 6 EStG, Anlage KAP-INV
- Aufarbeitung mehrerer fehlender Jahre, Abstimmung mit dem Finanzamt vor Einreichung
- Bescheidprüfung mit detailliertem Soll-Ist-Vergleich, Einspruchsschreiben
- Beratung zu Hinzuverdienstgrenzen, Frührentnerthemen, Witwen- und Witwerrenten
- Abstimmung mit dem Notar bei Schenkungen, Übertragungen, Nachfolge
Themen, die bei Mandanten im Ruhestand häufig auftauchen
Günstigerprüfung bei Kapitalerträgen. Wenn der persönliche Steuersatz unter 25 Prozent liegt, lohnt die Anlage KAP mit Antrag auf Günstigerprüfung. Die bereits einbehaltene Abgeltungssteuer von 25 Prozent wird gegen die niedrigere Einkommensteuer angerechnet und teilweise erstattet. Bei moderaten Haushalten im Ruhestand ist das fast immer ein Plus.
Mieteinkünfte. Abschreibungen (linear, oft 2 Prozent vom Gebäudewert), Erhaltungsaufwand und Finanzierungskosten sind häufig nicht vollständig erfasst. Bei selbst vermieteten Wohnungen, die später an Kinder verschenkt werden sollen, lohnt eine vorausschauende Beratung mit Blick auf Schenkungsteuer und Bewertung.
Pflegekosten und außergewöhnliche Belastungen. Pflege-Pauschbetrag (von 600 bis 1.800 Euro je Pflegegrad nach § 33b Abs. 6 EStG), Behinderten-Pauschbetrag, Pflegeheimkosten als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG. Welcher Weg günstiger ist, hängt vom Einzelfall ab.
Nachholung versäumter Jahre. Wer mehrere Jahre keine Erklärung abgegeben hat, kann die fehlenden Jahre nachreichen. Wir sprechen das vorab mit dem Finanzamt ab, um Schätzungen und Verspätungszuschlägen vorzubeugen.
Wie eine Zusammenarbeit beginnt
Ein Erstgespräch dauert ungefähr eine halbe Stunde, ist kostenlos und unverbindlich. Sie kommen in unsere Kanzlei in der Schlüterstraße 70 in Berlin-Charlottenburg, wir telefonieren, oder wir kommen zu Ihnen. Im Gespräch klären wir die Ausgangslage und nennen Ihnen den Festpreis. Erst wenn Sie zustimmen, beginnen wir.
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist der Rentenfreibetrag bei Renteneintritt 2026?
Bei Renteneintritt 2026 gilt ein Besteuerungsanteil von 84 Prozent, der steuerfreie Rentenfreibetrag liegt also bei 16 Prozent der Jahresbruttorente des ersten vollen Rentenjahres. Dieser Euro-Betrag wird einmalig fixiert und bleibt lebenslang konstant.
Ab welcher Renten-Höhe muss man Steuern zahlen?
Maßgeblich ist nicht die Brutto-Rente, sondern das zu versteuernde Einkommen nach Abzug aller Freibeträge. Grundfreibetrag 2026: 12.348 Euro Ledige, 24.696 Euro Zusammenveranlagte.
Was kostet eine Steuererklärung im Ruhestand bei Castellum Treuhand?
Festhonorar nach StBVV, vor Beginn vereinbart. Bei typischen Steuererklärung im Ruhestand können wir den Preis meist schon im ersten Telefonat nennen. Das Erstgespräch ist kostenlos.
Wann lohnt sich die Günstigerprüfung bei Kapitalerträgen?
Wenn der persönliche Steuersatz unter 25 Prozent liegt. Bei vielen Haushalten im Ruhestand ist das der Fall, dann wird über § 32d Abs. 6 EStG die niedrigere Einkommensteuer angesetzt und einbehaltene Abgeltungssteuer teilweise erstattet.
Kommen Sie für die Beratung auch zu mir nach Hause?
Ja, im Berliner Raum und im näheren Umland. Die Fahrtkostenpauschale nennen wir vor dem Termin.
Ich habe seit Renteneintritt noch keine Steuererklärung gemacht. Ist das ein Problem?
Das lässt sich aufarbeiten. Wir holen die fehlenden Jahre nach und sprechen das vorab mit dem Finanzamt ab.
Verwandte Themen
- Steuerberatung für Versorgungsempfänger Berlin · Versorgungsbezüge und Versorgungsfreibetrag nach § 19 Abs. 2 EStG.
- Erbschaftsteuer Berlin · Anzeige, Bewertung und Erklärung nach einem Erbfall.
- Schenkungsteuer Berlin · Übertragungen in Etappen über die Zehnjahresfrist.
- Vermögensnachfolge Berlin · Generationenübergabe mit Plan.
Termin vereinbaren
Rufen Sie uns an unter 030 / 48 47 78 08 oder schreiben Sie an info@castellum-stb.de. In der Regel melden wir uns noch am selben Tag zurück, spätestens am nächsten.