Vermögensnachfolge in Berlin
Wir planen mit Ihnen, wie Immobilien, Geldvermögen und Beteiligungen steuergünstig an Kinder und Enkel übergehen. Dazu gehört ein Plan, der die Freibeträge über mehrere Zehnjahresfristen nutzt (§ 14 ErbStG), wo es sinnvoll ist mit vorbehaltenem Nießbrauch (§ 14 BewG). Die Verträge stimmen wir mit Ihrem Notar ab. Das Honorar steht vorher als Festpreis fest, das Erstgespräch unter 030 / 48 47 78 08 ist kostenlos.
Zwischen zwei Freibeträgen liegen zehn Jahre
Beginnt die Planung mit 60, lassen sich die Freibeträge mit 60 und mit 70 nutzen, bei guter Gesundheit ein drittes Mal mit 80. Beginnt sie erst mit 75, bleibt meist nur eine Schenkung zu Lebzeiten. Am Anfang steht deshalb eine Bestandsaufnahme. Wir klären, welches Vermögen vorhanden ist, wer was bekommen soll und welche Wünsche es in der Familie gibt.
Danach geht es um die einzelnen Übertragungen. Mögliche Bausteine sind Schenkungen, Nießbrauch, Wohnrechte, Übertragungen unter Auflage, Familiengesellschaften und Versicherungen. Welche davon passen, hängt vom Vermögen und von der Familie ab.
Beispiel für einen Plan über 20 Jahre
| Alter | Etappe | Typische Schritte | Steuerlicher Hebel |
|---|---|---|---|
| 55-60 | Vorbereitung | Bestandsaufnahme, Testament aktualisieren, Konzept entwickeln | Bewertung nach BewG |
| 60-65 | Erste Schenkung | Schenkung bis zum Freibetrag, häufig mit Nießbrauchsvorbehalt | § 16 ErbStG, § 14 BewG |
| 65-70 | Anpassung | Plan an Veränderungen anpassen, Familiengesellschaft prüfen | §§ 13a, 13b ErbStG bei Betriebsvermögen |
| 70-75 | Zweite Schenkung | Freibetrag nach Ablauf der Zehnjahresfrist erneut nutzen | § 14 ErbStG |
| 75-80 | Verzicht auf den Nießbrauch | Verzicht prüfen, er gilt steuerlich als neue Schenkung | § 7 ErbStG |
| 80+ | Letzte Übertragungen | Testament aktualisieren, Pflichtteilsergänzung berechnen | § 2325 BGB |
Zusammenspiel der Bausteine
Zwei Schenkungen im Abstand von mehr als zehn Jahren nutzen die persönlichen Freibeträge zweimal (§ 14 ErbStG). Ein vorbehaltener Nießbrauch senkt zusätzlich den steuerlichen Wert der übertragenen Immobilie (§ 14 BewG). Verzichten die Eltern später auf den Nießbrauch, ist das eine neue Schenkung, für die nach Ablauf der Frist wieder ein Freibetrag zur Verfügung steht. Das selbst bewohnte Familienheim kann unter den Voraussetzungen von § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG steuerfrei an den Ehepartner gehen und nach Nr. 4c im Erbfall an die Kinder.
Hinweis: Die Angaben auf dieser Seite stellen allgemeine Informationen dar und ersetzen keine individuelle steuerliche Beratung. Die Anwendung im Einzelfall hängt von zahlreichen weiteren Faktoren ab. Eine verbindliche Aussage zur steuerlichen Behandlung Ihres konkreten Sachverhalts erhalten Sie nur im Rahmen eines Mandatsverhältnisses.
Was wir für Sie übernehmen
- Bestandsaufnahme des gesamten Vermögens, also Immobilien, Konten, Depots, Beteiligungen und Lebensversicherungen
- Steuerlicher Wert jedes Vermögensteils nach dem Bewertungsgesetz
- Plan für Schenkungen über mehrere Zehnjahresfristen
- Berechnung des Kapitalwerts eines Nießbrauchs nach § 14 BewG und seiner steuerlichen Wirkung
- Beratung zur Aufteilung zwischen Kindern und Enkeln
- Folgen für den Pflichtteil nach § 2325 BGB, abgestimmt mit Ihrem Notar
- Schenkungsanzeigen und Schenkungsteuererklärungen
- Anpassung des Plans, wenn sich die Familie oder das Vermögen verändert
Häufige Themen bei der Nachfolge
Das eigene Haus. Oft ist das eigene Haus der größte Teil des Vermögens. Mit einem vorbehaltenen Nießbrauch lässt es sich schon zu Lebzeiten an die Kinder übertragen, während Sie selbst darin wohnen bleiben oder die Mieteinnahmen behalten.
Pflichtteil und Streit unter Erben. Bekommt ein Kind mehr als die anderen, können diese Ansprüche auf Pflichtteilsergänzung haben (§ 2325 BGB). Wir sprechen das früh an und stimmen uns mit Ihrem Notar ab.
Schutz des übertragenen Vermögens. Eltern möchten oft sicherstellen, dass das Vermögen bei den Kindern bleibt, auch nach einer Scheidung, einer Insolvenz oder einem übereilten Verkauf. Dafür gibt es Rückforderungsrechte, Verfügungsbeschränkungen und Familiengesellschaften.
Vermögen im Ausland. Konten, Immobilien oder Beteiligungen im Ausland gehören ebenfalls in die Planung. Hier kommen Doppelbesteuerungsabkommen, ausländische Erbschaftsteuern und eigene Bewertungsfragen hinzu.
Erstgespräch
Das Erstgespräch dauert ungefähr eine halbe Stunde und ist kostenlos. Wir klären darin, ob eine Nachfolgeplanung in Ihrem Fall sinnvoll ist, welche Bausteine in Frage kommen und wie viel Arbeit damit verbunden ist. Danach erhalten Sie ein Angebot mit Festpreis für die Bestandsaufnahme und den Plan.
Häufig gestellte Fragen
Wann sollte man mit der Vermögensnachfolge beginnen?
Am besten zwischen 55 und 65. Dann bleibt genug Zeit, um die Freibeträge mindestens zweimal im Abstand von zehn Jahren zu nutzen.
Was unterscheidet Nachfolgeberatung von einer einzelnen Schenkung?
Die Nachfolgeberatung betrachtet das gesamte Vermögen über viele Jahre. Eine einzelne Schenkung ist ein Baustein dieses Plans.
Wie wird das Familienheim bei der Nachfolge behandelt?
Zwischen Ehepartnern kann es zu Lebzeiten steuerfrei übertragen werden (§ 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG). Erben es die Kinder, bleiben bis zu 200 Quadratmeter Wohnfläche steuerfrei, wenn sie das Haus zehn Jahre lang selbst bewohnen (§ 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG).
Was sind Pflichtteilsergänzungsansprüche?
Pflichtteilsberechtigte können verlangen, dass Schenkungen der letzten zehn Jahre bei der Berechnung ihres Pflichtteils mitzählen (§ 2325 BGB). Im ersten Jahr nach der Schenkung zählt sie voll, danach jedes Jahr ein Zehntel weniger. Bei Schenkungen an den Ehepartner und bei vorbehaltenem Nießbrauch beginnt diese Frist allerdings nicht zu laufen.
Wie viel kostet eine Nachfolgeberatung bei Castellum Treuhand?
Wir vereinbaren vorher ein Festhonorar. Den Preis für Bestandsaufnahme und Plan nennen wir nach dem Erstgespräch, wenn der Umfang absehbar ist.
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