CASTELLUM TREUHAND STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT
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Leistungen · Castellum Treuhand Berlin

Vermögensnachfolge in Berlin.

Castellum Treuhand plant in Berlin die steuerliche Seite der Generationenübergabe. Wir betrachten Immobilien, Kapital, Beteiligungen und Familienvermögen als Ganzes, entwickeln gemeinsam mit Ihnen einen Etappenplan über die Zehnjahresfristen nach § 14 ErbStG, integrieren Nießbrauchsvorbehalte nach § 14 BewG und stimmen die Umsetzung mit Ihrem Notar ab. Festhonorar vorab vereinbart, Erstgespräch kostenlos: 030 / 48 47 78 08.

Nachfolge ist kein Vorgang, sondern ein Prozess

Wer mit 60 anfängt, kann Vermögen über zwei Etappen verteilen und die Freibeträge zweimal nutzen. Wer mit 75 wartet, hat nur noch eine Etappe und verliert oft die Hälfte der Gestaltungsspielräume. Die Beratung beginnt nicht mit einer Schenkungsidee, sondern mit einer Bestandsaufnahme: Was ist da, was soll wohin, welche Wünsche hat die Familie, welche steuerlichen Hebel gibt es.

Erst danach geht es um konkrete Übertragungen. Bausteine sind Schenkungen, Nießbrauchsvorbehalte, Wohnrechte, Übertragungen unter Auflage, Familiengesellschaften und Versicherungslösungen. Welche Kombination passt, hängt vom Vermögensaufbau und der Familienkonstellation ab.

Etappenplan über 20 Jahre

AlterEtappeTypische SchritteSteuerlicher Hebel
55-60 Vorbereitung Bestandsaufnahme, Testament aktualisieren, Konzept entwickeln Bewertung nach BewG
60-65 Erste Schenkungsetappe Schenkung bis Freibetrag, häufig mit Nießbrauchsvorbehalt § 16, § 14 BewG
65-70 Konsolidierung Beobachtung, Familiengesellschaft prüfen, Anpassung an Veränderungen GmbH-Strukturen, § 13a ErbStG
70-75 Zweite Schenkungsetappe Neuer Freibetrag nach Ablauf der 10-Jahres-Frist § 14 ErbStG
75-80 Auflösung Nießbrauch Wertfreie Auflösung, weitere kleinere Schenkungen § 25 BewG
80+ Letzte Übertragungen Testament aktualisieren, Pflichtteilsergänzung kalkulieren § 2325 BGB

Wie eine Etappenuebertragung in der Praxis wirkt

Eine Uebertragung in zwei Etappen ueber die Zehnjahresfrist nach Paragraph 14 ErbStG nutzt persoenliche Freibetraege zweimal. In Kombination mit Niessbrauchsvorbehalt nach Paragraph 14 BewG laesst sich der steuerlich angesetzte Wert weiter reduzieren. Das Familienheim ist unter den Voraussetzungen des Paragraph 13 Abs 1 Nr 4a oder 4c ErbStG fuer Ehepartner oder Kinder steuerfrei. Welche konkrete Aufteilung sinnvoll ist, haengt von Vermoegensaufbau, Familienkonstellation und individuellen Zielen ab.

Hinweis: Die Angaben auf dieser Seite stellen allgemeine Informationen dar und ersetzen keine individuelle steuerliche Beratung. Die Anwendung im Einzelfall haengt von zahlreichen weiteren Faktoren ab. Eine verbindliche Aussage zur steuerlichen Behandlung Ihres konkreten Sachverhalts erhalten Sie nur im Rahmen eines Mandatsverhaeltnisses.

Was wir für Sie übernehmen

  • Bestandsaufnahme aller Vermögensteile: Immobilien, Konten, Depots, Beteiligungen, Lebensversicherungen
  • Bewertung des steuerlich relevanten Werts pro Position nach BewG
  • Konzept für Etappenübertragungen über die Zehnjahresfristen
  • Berechnung von Nießbrauchskapitalwerten nach § 14 BewG und deren steuerlicher Wirkung
  • Beratung zur Aufteilung zwischen Kindern und Enkeln
  • Berücksichtigung pflichtteilsrechtlicher Folgen nach § 2325 BGB, in Abstimmung mit Ihrem Notar
  • Begleitung der Schenkungsanzeigen und Schenkungsteuererklärungen
  • Laufende Anpassung des Plans, wenn sich die Familiensituation oder das Vermögen verändert

Themen, die in Nachfolgemandaten häufig auftauchen

Familienheim erhalten, Vermögen weitergeben. Häufig ist das Familienheim das größte Vermögensteil. Mit Nießbrauchsvorbehalt lässt sich die Immobilie zu Lebzeiten übertragen, ohne dass Sie selbst Ihr Wohnrecht verlieren oder die Mieteinnahmen einbüßen.

Pflichtteil und Streit unter Erben. Schenkungen können Pflichtteilsergänzungsansprüche nach § 2325 BGB auslösen, wenn nicht alle Erben gleich behandelt werden. Wir bringen diese Aspekte früh zur Sprache und arbeiten mit Ihrem Notar zusammen.

Vermögensschutz für Erben. Wer Kindern oder Enkeln Vermögen überträgt, möchte häufig sicherstellen, dass es bei diesen ankommt und nicht in Scheidungsfolgen, Insolvenzen oder unbedachten Verkäufen verloren geht. Rückforderungsklauseln, Verfügungsbeschränkungen und Familiengesellschaften sind die typischen Werkzeuge.

Auslandsvermögen. Wer Konten, Immobilien oder Beteiligungen im Ausland hat, muss diese in die deutsche Nachfolgeplanung einbeziehen. Doppelbesteuerungsabkommen, ausländische Erbschaftsteuersysteme und Bewertungsfragen erfordern besondere Sorgfalt.

Wie eine Zusammenarbeit beginnt

Ein Erstgespräch dauert ungefähr eine halbe Stunde und ist kostenlos. In dem Gespräch klären wir, ob eine Nachfolgeberatung in Ihrer Konstellation sinnvoll ist, welche Bausteine in Frage kommen und mit welchem Aufwand zu rechnen ist. Erst danach erhalten Sie ein Festhonorar-Angebot für die Bestandsaufnahme und das Konzept.

Häufig gestellte Fragen

Wann sollte man mit der Vermögensnachfolge beginnen?

Idealerweise zwischen 55 und 65. In diesem Zeitraum lassen sich zwei volle Etappen der Zehnjahresfrist nutzen.

Was unterscheidet Nachfolgeberatung von einer reinen Schenkung?

Nachfolgeberatung betrachtet das gesamte Vermögen über mehrere Jahre. Eine einzelne Schenkung ist ein Baustein im Gesamtplan.

Wie wird das Familienheim bei der Nachfolge behandelt?

Zwischen Ehepartnern steuerfrei nach § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG. Bei Erbschaft an Kinder nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG bis 200 Quadratmeter steuerfrei, vorausgesetzt zehnjährige Selbstnutzung.

Was sind Pflichtteilsergänzungsansprüche?

Nach § 2325 BGB. Schenkungen werden zeitlich abschmelzend angesetzt: im ersten Jahr voll, dann jährlich 10 Prozent weniger, nach 10 Jahren pflichtteilsfrei.

Wie viel kostet eine Nachfolgeberatung bei Castellum Treuhand?

Festhonorar, vorab vereinbart. Bestandsaufnahme und Konzept werden vor Beginn nach Aufwand kalkuliert.

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